SEPA-Basislastschrift

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SEPA-Basislastschrift

Die SEPA-Basislastschrift ersetzt im SEPA-Zahlungsverkehr die Einzugsermächtigung. Wenn der Zahlungspflichtige eine Privatpersonen ist, kommt das SEPA-Basislastschriftverfahren zum Einsatz. Die Abläufe sind ähnlich der bisherigen Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren, unterscheiden sich aber in einigen wesentlichen Punkten:

 

 

SEPA-Mandat

Der Zahlungsempfänger benötigt für den Zahlungseinzug ein SEPA-Lastschriftmandat. Mit diesem Mandat kann er den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einziehen. Bei Ausstellung des SEPA-Mandats wird gleichzeitig auch die Bank des Zahlungspflichtigen beauftragt, die Einlösung der Lastschrift durchzuführen. Das SEPA-Mandat wird also immer zusammen mit der SEPA-Lastschrift an die Bank des Zahlungsempfängers weitergeleitet. Es kann als einmaliges oder wiederkehrendes (unbefristetes) Mandat erstellt werden. Es erlischt jedoch, wenn innerhalb von 36 Monaten nach dem letzten Einzug keine Folgelastschrift erfolgt und muss dann bei Bedarf erneuert werden.

 

 

Einreichungsfristen für Basislastschriften

Bei der erstmaligen Ausführung eines Lastschriftenauftrags oder einer einmaligen Lastschrift gilt eine Vorlauffrist von fünf Bankarbeitstagen. Alle darauf folgenden Lastschriften zu Lasten des Zahlungspflichtigen können innerhalb zwei Bankarbeitstagen vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungsempfängers vorgelegt werden. Durch diese Vorlaufzeit kann der Zahlungspflichtige schon vor Buchung auf dem Konto einer Lastschrift widersprechen.

 

 

Fristen für Rücklastschriften

Einer SEPA-Basislastschrift mit gültigem SEPA-Mandat kann innerhalb acht Wochen ab dem Fälligkeitstag widersprochen werden. Der Zahlungspflichtige kann aber bei nicht autorisierten Lastschriften ohne SEPA-Mandat eine Rückbuchung in einem Zeitraum von 13 Monaten veranlassen. Nach Ablauf dieser Fristen ist kein Widerspruch mehr möglich.

 

Hinweis:

Umstellung auf SEPA-Basislastschrift in der BüroWARE

Für die Umstellung auf eine SEPA-Basislastschrift ist keine zusätzliche Unterschriftsleistung durch den Kunden nötig. Deshalb wird vom Umstellungsassistenten das Ausstellungsdatum bereits eingetragen und Sie können dieses Mandat für SEPA-Basislastschriften sofort nutzen.