Der automatische Saldovortrag

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Der automatische Saldovortrag

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Nachdem Sie den Jahreswechsel ausgeführt und den Datenbestand komplett reorganisiert haben, müssen Sie noch die Endsalden des vergangenen Jahres (Vorjahreswerte) in das neu angelegte Geschäftsjahr vortragen.

 

Wichtig ist aber, dass Sie sich dabei im neuen Geschäftsjahr der Finanzbuchhaltung befinden müssen (aktueller Buchungszeitraum).

 

Hinweise zum Saldovortrag

Allgemeines

Ab der Version 4.2 wird der Saldenvortrag über die Formulardatei FMTFIAUS.699

gesteuert. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mindestens die BüroWARE Version 4.2v vom 20.12.2002 einsetzen und sich die Datei FMTFIAUS.699 nicht im Mandantenpfad befindet!

Der neue Saldenvortrag hat den entscheidenden Vorteil, dass er auch dann noch

eingesetzt werden kann, wenn Buchungen über den Journaldruck verarbeitet und somit

endgültig verbucht wurden. Bisher (also mit dem Saldenvortrag der Vorgängerversionen) musste der Saldenvortrag oder die Vortragskorrektur dann manuell erfolgen. Dies ist jetzt nicht mehr so.

Neu ist ebenfalls, dass jetzt der Gewinn-/Verlustvortrag automatisch ermittelt und

verbucht wird, wenn man alle Sach- und Personenkonten vorträgt. Im Firmenstamm muss das Konto für den Gewinn-/Verlust-vortrag hinterlegt sein, damit die Buchung erfolgen kann.

Nachträgliche Saldenänderungen im alten Jahr sind durch die Korrekturbuchungen, die

über einen erneuten Saldenvortrag im aktuellen Geschäftsjahr durchgeführt werden,

jederzeit auch im aktuellen Jahr nachvollziehbar. Bei einem wiederholten Saldenvortrag werden die bisherigen Saldenvortragsbuchungen nicht mehr ersetzt (gelöscht), sondern durch Buchungen korrigiert. Beachten Sie insbesondere die nachfolgenden Hinweise.

 

Besondere Hinweise

1. Der Saldenvortrag kann beliebig oft wiederholt werden.

2. Hinterlegen Sie in den Basisdaten der Finanzbuchhaltung das Konto „Gewinn-/Verlustvortrag".

3. Um den automatischen Saldenvortrag durchzuführen, müssen in den Basisdaten die Journalkennzeichen für den Saldenvortrag hinterlegt sein.

4. Es werden nur die Salden der Sachkonten vorgetragen, bei denen im Sachkontenstamm ein Eröffnungsbilanzkonto hinterlegt ist. Ein Eröffnungsbilanzkonto muss ebenfalls im Konto „Gewinn/ Verlustvortrag" (das Sie im Firmenstamm angeben) hinterlegt werden. Kreditoren und Debitoren werden immer vorgetragen.

5. Wenn die Salden im Vorjahr verändert werden, müssen Sie den Saldenvortrag im neuen Geschäftsjahr wiederholen, um die Anfangsbestände zu aktualisieren. BüroWARE bucht bei Veränderung der Vorjahressalden die Differenz als Saldenvortragskorrektur.

6. Um Offene Posten, die ins aktuelle Jahr vorgetragen wurden, im alten Geschäftsjahr zu ändern, zu löschen oder zu stornieren, müssen Sie zuerst den Saldenvortrag dieses OP's im aktuellen Jahr löschen und dann den Saldenvortrag ggf. wiederholen. Dies gilt natürlich nicht für nachträgliche Korrekturen des Offenen Postens durch Zahlungsbuchungen! Diese können Sie im alten Geschäftsjahr für den betroffenen OP vornehmen und dann im neuen Jahr den Saldenvortrag wiederholen. Die Zahlungsbuchung wird als Saldenvortragskorrektur auf den OP vorgetragen, der OP-Betrag und ggf. der Gewinn/Verlustvortrag korrigiert.

7. Bevor Sie den Saldenvortrag starten, sollte im aktuellen Jahr und im Vorjahr ein OP-Prüflauf gestartet werden. Der OP-Prüflauf sollte bei Durchführung des Saldenvortrags fehlerfrei sein.